
Wie man die Vermietung Ihres regulären Hauses in der 2025 Einkommenserklärung abzieht
Die Erklärung Einkommen ist ein Prozess, der komplex sein kann, insbesondere wenn es um Steuerabzüge und -vorteile geht. Eine der häufigsten und universellsten Abzüge ist die Vermietung des üblichen Gehäuses. In diesem Artikel werden wir erklären, wie und wo Sie die Vermietung Ihres gewohnten Hauses bei der 2025 Income abziehen können, was die Erklärung von 2026 ist.
Bevor wir anfangen, ist es wichtig, in Rechnung dass jede autonome Gemeinschaft ihre eigenen Kriterien und Grenzen für die Anwendung dieses Abzugs hat. Es ist daher wichtig, die spezifischen Anforderungen und Bedingungen Ihrer Gemeinschaft zu kennen.
Allgemeine Anforderungen, um die Vermietung des gewöhnlichen Wohnraums abzuleiten
Um Ihre regelmäßige Miete abziehen zu können, müssen Sie einige allgemeine Anforderungen erfüllen, die in den meisten autonomen Gemeinschaften gelten. Diese Anforderungen sind:
- Steuerresidenz in der Gemeinde, in der Sie den Abzug anwenden: Der Abzug kann nur in der Gemeinde angewendet werden, wo Sie Ihre Steuerresidenz haben.
- Machen Sie es Ihr gewohntes Zuhause: Sie müssen einen Mietvertrag haben, der speziell von regelmäßigen Wohnungen ist, nicht von zweiter Residenz oder Ferienwohnung.
- Der Vertragsinhaber: Nur die Person, die den Vertrag unterzeichnet, kann für einen Abzug gelten.
- Identifizieren Sie den Vermieter mit seinem NIF: Fast alle Gemeinden zwingen den NIF des Vermieters Ihres Hauses, in der Erklärung aufgenommen zu werden.
- Überschreiten Sie die Einkommensgrenze nicht: Jede Gemeinschaft setzt ihre eigene Einkommensgrenze, von dem, was Sie ein Jahr verdienen.
- Nachvollziehbare Zahlungen: Viele Gemeinden schließen Barzahlungen aus.
Abzüge der Autonomen Gemeinschaft
Jedes Gemeinschaft autonom hat eigene Abzüge und Grenzen für die Vermietung des gewöhnlichen Wohnraums. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Abzüge in jeder Gemeinde:
- Andalusien: 15% bis 1.200 € (1.500 € mit Behinderung).
- Asturien: 10% bis 500 € (30% bis 1.500 € für Kollektiv).
- Balearen: 15% bis 530 €/ 20% bis 650 €.
- Kanarische Inseln: 24% bis 740 € (€760, wenn < 40 oder ≥ 75).
- Cantabria: 10% bis 300 € / 600 € zusammen.
- Castilla - La Mancha: 15% bis 500 €(vier Modi).
- Castilla y León: 20% bis 459 € / 25% bis 612 €.
- Katalonien: 10% bis 500 € (individuell) / 1.000 € (gemeinsam).
- Extremadura: 30% bis 1.000 € (1.500 € in ländlichen Gebieten).
- Galizien: 10% bis 300 €/ 20% bis 600 €.
- Madrid: 30% bis 1.237,20 €.
- Region Murcia: 10% bis 300 €.
- La Rioja: 10% bis 300 €/ 20% bis 400 €.
- Comunitat Valenciana: 20% bis 800 €/ 25% bis 950 €/ 30% bis 1.100 €.
- Baskenland: 20% bis 1.600 € (35% bis 2.800 € für Kollektiv).
- Navarra: 15% bis 1.500 € (20% bis 1.600 € für Kollektiv).
